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Hydraulisches Rettungsgerät

Unsere hydraulischen Schneid- und Spreizgeräte zählen zu den wichtigsten Teilen der Ausrüstung, wenn es um die technische Hilfeleistung nach schweren Verkehrsunfällen geht. Allen voran die sogenannten "Schere und Spreizer", die wir in diesem Artikel näher vorstellen wollen. Die restlichen Teile der Ausrüstung für die technische Hilfeleistung werden wir hier nach und nach zeigen.

Schwere Verkehrsunfälle sind glücklicherweise relativ selten, jedoch sind sie Teil unseres regelmäßigen Einsatzspektrums; neben diverser Landes- und Bundesstraßen gehören auch rund 23 Kilometer der BAB 24 zu unserem regulären Einsatzgebiet.

"Schere und Spreizer"

Der Spreizer

Der Spreizer (rechts) dient dazu, verformte Fahrzeugteile zu spreizen, zu quetschen oder Zugangsöffnungen zu schaffen (z.B. Fahrzeugtüren herausbrechen). Das von uns verwendete Modell liefert genügend Kraft, um auch verformte Fahrerhäuser von LKWs zu "knacken" und eventuell eingeklemmte Personen zu befreien. Die Steuerung erfolgt über im Handgriff integrierte Druckknöpfe, die eine präzise Dosierung der Kraft des 20,3Kg schweren Geräts zulassen. 

Zum besseren Verständnis haben wir die technischen Angaben in leichter greifbare Werte umgerechnet:

maximale Spreizkraft: 13,26 Tonnen (130 kN)
maximale Quetschkraft: 6,12 Tonnen (60 kN)
maximale Spreizweite: 710mm

Die Schere

Die Schere (links im Bild) dient, wie der Name vermuten lässt, zum Schneiden von diversem Material. Geht es, wie bei uns üblich, um die technische Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall, schneiden wir überwiegend Metall und Verbundmaterial. Auch die Schere ist mit 19,8Kg nicht gerade ein Leichtgewicht und verfügt über die gleiche Druckknopfsteuerung wie der Spreizer. Bei kompletter Öffnung des Steuerungsventils können wir den Betriebsdruck von 630 bar vollständig nutzen und mit der maximalen Schneidkraft von 107 Tonnen (1050 kN) auch Fahrzeugschweller und Vollmaterial bis 43mm Durchmesser in einem Schnitt trennen. 

maximale Öffnungsweite: 200mm

Autor: Fabian Bäuscher, 14.10.2023